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Eine Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege ist erforderlich, wenn das Gebäude und/oder der Garten unter Denkmalschutz steht oder sich im Inventar der Denkmalpflege befindet.
Denkmalschutz | Inventar |
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Stehen Areale und Gebäude unter Denkmalschutz, wird die Abstimmungserfordernis i.d.R. im Dienstbarkeitsvertrag festgelegt.